In einem gemeinsamen Projekt haben Bund und Kantone ihre Rechtsgrundlagen im Beschaffungsrecht soweit möglich parallel und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Dies entspricht seit Jahren einem Anliegen der Wirtschaft, da die heutige heterogene Rechtslage zu unnötigen Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren führt. Auf Bundesebene tritt das neue Beschaffungsrecht am 1. Januar 2021 in Kraft. Sobald zwei Kantone der interkantonalen Vereinbarung beigetreten sind, erlangt diese ebenfalls Rechtsgültigkeit.
Die schweizweit harmonisierten Beschaffungsordnungen werden die Rechtssicherheit sowie die Anwenderfreundlichkeit erhöhen, wovon die Unternehmen, namentlich die KMU, Nutzen ziehen können. Grosse Bedeutung kommt ausserdem der Umsetzung des vom Bundesparlament festgelegten Paradigmenwechsels im öffentlichen Beschaffungswesen hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb zu.
Wesentliche Neuerungen sind im Bereich der Zuschlagskriterien zu beachten, denn neu können neben Preis und Qualität auch Kriterien wie Zweckmässigkeit, Plausibilität des Angebotes, Verlässlichkeit des Preises in die Ausschreibungen aufgenommen werden.
Überblick über die «Gesetzeslandschaft» im öffentlichen Beschaffungswesen
Die wesentlichen Änderungen und deren Anwendung, z. B. Zweckmässigkeit, Plausibilität des Angebotes, Verlässlichkeit des Preises, Lebenszykluskosten.
Wo bleiben weiterhin Unterschiede zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht?
Die gesetzlichen Grundlagen für die Beschaffung von Bauleistungen und Baudienstleistungen werden erläutert. Dabei stehen die Änderungen gegenüber den bisher geltenden gesetzlichen Grundlagen im Fokus. Die Anwendung der neuen Spielregeln in der Praxis wird an Beispielen behandelt. Den Kursteilnehmenden werden Hinweise auf zur Verfügung stehende Hilfsmittel gegeben und deren Anwendung an einzelnen Beispielen erklärt.
Kursdaten für das 2. Halbjahr 2023 werden im Juni 2023 ausgeschrieben